Partner Agreement
What you provide as a screen partner, how you are compensated, and how we bill — in plain language.
Updated: October 2026 · Version 2026-10-07.v2
§1 Gegenstand und Geschäftsmodell
Dieser Partnervertrag regelt das Verhältnis zwischen adyoutiser s.r.o. (Razusovo nabrezie – HUMA 6, 811 02 Bratislava, Slowakei, UID SK2122214908 — nachfolgend „adyoutiser") und dem Screen-Partner (nachfolgend „Partner").
Eigengeschäft, keine Vermittlung. adyoutiser verkauft die Werbeleistung im eigenen Namen an die Werbekunden und ist deren alleiniger Vertragspartner und Werbeleister (Merchant of Record). Der Partner stellt adyoutiser digitale Screen-Kapazität bereit und tritt gegenüber den Werbekunden nicht als Vertragspartner auf.
Das Eigentum des Partners an seinen Bildschirmen ändert daran nichts — maßgeblich sind Vertrag und Außenauftritt.
§2 Leistung des Partners
Der Partner erbringt gegenüber adyoutiser eine Leistung in Form der Bereitstellung digitaler Screen-Kapazität: Er räumt adyoutiser Sendezeit auf seinen digitalen Werbeträgern ein und sorgt für deren betriebsbereiten Zustand (Stromversorgung, Internetverbindung, Betrieb der vorgesehenen Player-Software).
Die Auswahl der konkret bespielten Screens und die Sendezeit-Anteile ergeben sich aus der technischen Konfiguration der Plattform und der individuellen Partnervereinbarung.
§3 Vergütung
Der Partner erhält für die Bereitstellung der digitalen Screen-Kapazität eine Vergütung in Form einer Umsatzbeteiligung. Die Höhe des Beteiligungssatzes ergibt sich aus der individuellen Partnervereinbarung.
Berechnungsbasis ist der Netto-Werbeerlös pro Screen aus dem Checkout (das vom Werbekunden gezahlte Entgelt je Screen, ohne Umsatzsteuer und ohne die Werbeabgabe-Position). Maßgeblich ist der tatsächlich vereinnahmte Betrag: Wird eine Buchung ganz oder teilweise über einen Gutschein bezahlt, skaliert die Vergütung entsprechend; bei vollständiger Gutschein-Zahlung (€0 vereinnahmt) entsteht keine Vergütung.
§4 Abrechnung
4.1 Zwei Abrechnungswege. Wie abgerechnet wird, hängt vom Auszahlungsweg ab, den der Partner im Partner-Dashboard wählt. Das Gutschriftsverfahren (4.2) gilt, wenn der Partner Stripe Connect wählt und dabei dem Gutschriftsverfahren ausdrücklich zustimmt; diese Zustimmung wird gesondert eingeholt und protokolliert. Ohne diese Zustimmung gilt die eigene Rechnung des Partners (4.3). Für dieselbe Leistung gibt es nur eines von beiden — nie Gutschrift und Rechnung zugleich. Ein Wechsel des Auszahlungswegs gilt für Auszahlungen, die nach dem Speichern des Wechsels fällig werden; über bereits per Stripe Connect ausbezahlte Beträge wird weiterhin per Gutschrift abgerechnet. Hat der Partner einer früheren Fassung dieses Vertrags zugestimmt, die das Gutschriftsverfahren enthielt, gilt diese Zustimmung fort.
4.2 Mit Stripe Connect: Abrechnung im Gutschriftsverfahren (Self-Billing). Hat der Partner Stripe Connect gewählt und dem Gutschriftsverfahren zugestimmt, erfolgt die Abrechnung im Gutschriftsverfahren (§11 Abs 7 u 8 öUStG / Art 224 MwStSystRL). adyoutiser erstellt monatlich eine Sammel-Gutschrift; der Partner stellt dafür keine eigenen Rechnungen.
- Eine Gutschrift pro Partner und Monat (Vormonat), mit Leistungszeitraum, Positionen und Beträgen (Netto/USt/Brutto).
- Die Gutschrift wird dem Partner zugeleitet und im Partner-Dashboard zum Download bereitgestellt.
- Der Partner kann einer Gutschrift innerhalb von 14 Tagen widersprechen; ohne Widerspruch gilt sie als anerkannt.
4.3 Ohne Stripe Connect: Rechnung des Partners. Nutzt der Partner kein Stripe Connect oder hat er dem Gutschriftsverfahren nicht zugestimmt, erstellt adyoutiser keine Gutschrift. Der Partner stellt adyoutiser für fällige Auszahlungen (§7) eine eigene Rechnung; mehrere fällige Auszahlungen können in einer Rechnung zusammengefasst werden.
- Rechnungsempfänger: adyoutiser s.r.o., Razusovo nabrezie – HUMA 6, 811 02 Bratislava, Slowakei, UID SK2122214908.
- Der Rechnungsbetrag entspricht der Rechnungsgrundlage, die das Partner-Dashboard für die fälligen Auszahlungen ausweist.
- Die Rechnung enthält die gesetzlichen Pflichtangaben, insbesondere die UID beider Parteien, Leistungszeitraum, Rechnungsnummer und -datum sowie Netto, Steuersatz und Steuerbetrag. Bei Reverse Charge (§5) weist sie keine Umsatzsteuer aus und enthält den Hinweis „Steuerschuld geht auf den Leistungsempfänger über" (Reverse Charge).
- Der Partner reicht die Rechnung im Partner-Dashboard ein (Auszahlungen → Rechnung).
- adyoutiser prüft die Rechnung und zahlt per SEPA-Überweisung auf das im Partner-Dashboard hinterlegte Konto. Weicht die Rechnung von der Rechnungsgrundlage ab oder fehlen Pflichtangaben, kann adyoutiser sie zurückweisen; der Partner stellt dann eine berichtigte Rechnung.
§5 Umsatzsteuer — Reverse Charge
Leistungsempfänger ist die slowakische adyoutiser s.r.o. Die Leistung eines Partners außerhalb der Slowakei ist daher eine grenzüberschreitende B2B-Leistung mit Leistungsort Slowakei → Reverse Charge (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers, Art 196 MwStSystRL). Das gilt für beide Abrechnungswege nach §4.
- Gutschrift (§4.2) bzw. Rechnung des Partners (§4.3) lauten netto, ohne Umsatzsteuer; ausbezahlt wird der Netto-Betrag.
- Der Partner benötigt eine UID und meldet die Leistung in seiner Zusammenfassenden Meldung (ZM). Dies gilt auch für Kleinunternehmer, da für EU-B2B-Leistungen die Empfängerort-Regel unabhängig vom Kleinunternehmerstatus greift.
- Der Partner hält seine Steuerdaten (UID, Firmendaten) aktuell; er trägt die Verantwortung für deren Richtigkeit.
§6 Werbeabgabe
Die österreichische Werbeabgabe (5 %, WerAG 2000) auf die an die Werbekunden erbrachten Werbeleistungen wird von adyoutiser getragen und abgeführt. Die Bereitstellung der Screen-Kapazität durch den Partner ist die vorgelagerte Infrastruktur-Stufe und nicht abgabepflichtig; der Partner führt auf seine Vergütung keine Werbeabgabe ab.
§7 Auszahlung
Die Auszahlung erfolgt pro Kampagne und ist 5 Tage nach Kampagnenende fällig. Bei Reverse Charge wird der Netto-Betrag ausbezahlt.
- Mit Stripe Connect (§4.2): Die Auszahlung läuft über Stripe Connect (Express). Voraussetzung ist ein vollständig eingerichtetes Stripe-Connect-Konto des Partners; ohne dieses werden Auszahlungen zurückgestellt, bis das Konto bereit ist.
- Ohne Stripe Connect (§4.3): Eine fällige Auszahlung wartet auf die Rechnung des Partners. adyoutiser überweist per SEPA-Überweisung nach Eingang und Prüfung der Rechnung, frühestens zur Fälligkeit.
Die Frist gibt beiden Seiten Zeit: Rückfragen eines Werbekunden, ein angeforderter Ausspielnachweis oder eine Rückerstattung treffen selten am Tag nach Kampagnenende ein. Ist das Geld bis dahin bereits transferiert, bleibt nur die Rückforderung.
§8 Pflichten des Partners
- Betriebsbereitschaft der Screens (Strom, Internet, Player-Software) im vereinbarten Umfang.
- Aktuelle und richtige Steuer- und Stammdaten (UID, Firmendaten, Auszahlungskonto).
- Einhaltung der technischen Vorgaben der Plattform.
§8a Screens mit eigenem CMS des Partners
8a.1 Bespielt der Partner einen Screen nicht mit der von adyoutiser bereitgestellten Player-Software, sondern über sein eigenes Content-Management-System („CMS-Screen"), gilt ergänzend die Zusatzvereinbarung Betreiber-CMS. Der Partner stimmt ihr beim Anlegen eines CMS-Screens ausdrücklich zu; die Zustimmung wird mit Fassung, Zeitpunkt und zustimmender Person protokolliert.
8a.2 Ohne diese Zustimmung wird ein CMS-Screen nicht für Buchungen freigeschaltet.
8a.3 Das Wesentliche daraus — maßgeblich ist der vollständige Text der Zusatzvereinbarung:
- Einspielzusage: Ausspielung genau nach den Buchungsangaben (Screen, Zeitraum, gebuchte Stunden, Anteil), Werbemittel unverändert.
- Bestätigung: Die Bestätigung im Dashboard ist eine rechtsverbindliche Erklärung und Auszahlungsvoraussetzung.
- Prüfrecht: adyoutiser darf die Einhaltung überprüfen — auch anlasslos und ohne Voranmeldung am Standort.
- Nachweispflicht: Auf Anforderung ist binnen 7 Tagen ein Ausspielbericht aus dem CMS des Partners vorzulegen; Protokolle sind 30 Tage ab Ende des Buchungszeitraums aufzubewahren.
- Zurückbehaltung: Bei Beschwerde oder begründetem Zweifel wird die Vergütung für die betroffene Buchung bis zur Klärung zurückbehalten. Verstreicht die Frist, erinnert adyoutiser einmal und setzt 7 Tage Nachfrist — erst nach deren fruchtlosem Ablauf entfällt die Vergütung für diesen Zeitraum.
- Freistellung: Der Partner hält adyoutiser gegenüber Ansprüchen Dritter schad- und klaglos, die aus einer Verletzung dieser Pflichten entstehen.
8a.4 Auf CMS-Screens gibt es keine Ausspielzählung. Der Screen wird Werbekunden gegenüber ausdrücklich als „ohne Live-Reporting" gekennzeichnet.
§9 Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag wird auf 12 Monate ab Vertragsabschluss geschlossen. Er verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit in Textform (E-Mail genügt) gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Hintergrund der Mindestlaufzeit: Neue Screens benötigen Anlaufzeit, bis Werbetreibende sie entdecken und regelmäßig buchen. Nach Vertragsende werden bereits gebuchte Kampagnen vertragsgemäß zu Ende gespielt und abgerechnet; die Vergütung dafür wird regulär ausbezahlt.
§10 Schlussbestimmungen
Die konkreten Beteiligungssätze, bespielten Screens und etwaige abweichende Regelungen ergeben sich aus der individuellen Partnervereinbarung, die diesem Vertrag vorgeht, soweit sie ausdrücklich abweicht. Im Übrigen gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Bei Fragen zur Abrechnung: office@adyoutiser.com.