Salon, Café oder Praxis als Adyoutiser-Partner? Hier liest du, wann Bildschirmwerbe-Einnahmen einkommensteuer-, umsatzsteuer- und werbeabgabepflichtig werden — mit den 2026er-Grenzen, Rechenbeispielen und einem 5-Punkte-Check für deinen Steuerberater.
Bildschirmwerbung-Einnahmen versteuern in Österreich: Was Salon-Partner ans Finanzamt melden müssen (2026)
Du verdienst mit deinem adyoutiser-Bildschirm im Salon, Café oder in der Praxis mit — und fragst dich jetzt: Muss ich das versteuern? Wann meldet sich das Finanzamt? Und ab welcher Summe wird es wirklich kompliziert?
Dieser Leitfaden beantwortet alle Steuer-Fragen, die Salon-, Café- und Praxis-Partner zu ihren Bildschirmwerbe-Einnahmen haben. Mit den aktuellen Grenzen für 2026, konkreten Rechenbeispielen und einem 5-Punkte-Check, den du mit deinem Steuerberater durchgehst.
Was wir hier nicht ersetzen können: deinen Steuerberater. Was wir schon liefern: die Orientierung, mit der du das Gespräch souverän vorbereitest — und ungefähr abschätzt, ob du überhaupt eine Steuerberatung brauchst.
So funktioniert deine Adyoutiser-Auszahlung — und warum das steuerlich relevant ist
Wenn du einen Adyoutiser-Player in deinem Salon betreibst, vermarktet die Plattform die Werbeflächen auf deinem Bildschirm. Werbekunden buchen Sendezeit; die Erlöse werden zwischen adyoutiser und dir geteilt. Deinen Anteil vereinbaren wir je Screen bei der Aufnahme. Ausgezahlt wird 5 Tage nach Kampagnenende per Gutschrift.
Aus Sicht des Finanzamts ist diese Auszahlung eine Einnahme — egal wie hoch sie ausfällt. Welche Steuerart greift, hängt von zwei Fragen ab:
- Wie hoch sind deine gesamten Nebeneinkünfte im Jahr?
- Bist du mit deinem Salon ohnehin schon umsatzsteuerpflichtig?
Beide Fragen klären wir jetzt der Reihe nach.
Einkommensteuer: ab wann wird es relevant?
Der 730-Euro-Freibetrag — und seine Tücke
Wer im Hauptberuf lohnsteuerpflichtig ist (also Angestellte oder Pensionisten), darf zusätzliche selbstständige oder gewerbliche Nebeneinkünfte bis 730 Euro pro Jahr steuerfrei behalten. Das ist der sogenannte Veranlagungsfreibetrag des § 41 EStG. Quelle: Arbeiterkammer Oberösterreich – Steuerfreier Zuverdienst.
Wichtig: Das sind Nettoeinkünfte — also Einnahmen minus zugehörige Aufwendungen (Strom für den Player, anteilige Internet-Kosten, Abschreibung des Players).
Was viele unterschätzen: Der Freibetrag gilt für alle Nebeneinkünfte zusammen. Wenn du also schon andere Nebenverdienste hast (etwa freiberufliche Beratungsarbeit oder Mieteinnahmen, die nicht in deinen Salonbetrieb fallen), zählen Bildschirmwerbe-Auszahlungen dazu.
Einschleif-Regelung: 730 bis 1.460 Euro
Zwischen 730 und 1.460 Euro pro Jahr gilt eine Einschleif-Regelung. Du gibst zwar die gesamten Nebeneinkünfte in der Steuererklärung an — versteuern musst du aber nur den Anteil, der 730 Euro übersteigt. Dieser Betrag wird verdoppelt und zum steuerpflichtigen Einkommen addiert.
Rechenbeispiel: Du verdienst 2026 mit deinem Adyoutiser-Bildschirm 950 € nach Abzug der Aufwendungen.
- Überschreitung: 950 € − 730 € = 220 €
- Verdoppelung: 220 € × 2 = 440 € steuerpflichtig
- Bei Grenzsteuersatz 30 %: rund 132 € Einkommensteuer
Über 1.460 € im Jahr wird der gesamte Gewinn steuerpflichtig — dann zählt jeder Euro, multipliziert mit deinem persönlichen Grenzsteuersatz.
Bist du Gewerbetreibender oder Vermieter?
Steuerlich gilt eine wichtige Unterscheidung:
- Wenn du die Adyoutiser-Partnerschaft als reine Flächenüberlassung betrachtest (du stellst Platz und Strom zur Verfügung, Adyoutiser kümmert sich um alles andere), kannst du das in vielen Fällen als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ansetzen. Das ist meist die einfachste Variante — keine Gewerbeanmeldung nötig.
- Wenn du selbst aktiv mitwirkst (eigenen Content erstellst, eigene Werbekunden akquirierst, Beratung zur Werbung anbietest), wirst du steuerlich vermutlich als Gewerbetreibender eingestuft.
Diese Einordnung hat Konsequenzen — von der Gewerbeanmeldung über SVS-Beiträge bis zur Buchführung. Das ist genau der Punkt, an dem du deinen Steuerberater fragen solltest, bevor du den ersten Bescheid abgibst. Eine WKO-Übersicht zur Klassifikation findest du unter WKO – Im Nebenberuf Unternehmer.
Umsatzsteuer: die neue 55.000-Euro-Grenze
Was die Kleinunternehmerregelung 2026 sagt
Seit 1. Jänner 2025 (für 2026 unverändert in Geltung) liegt die Kleinunternehmer-Grenze bei 55.000 Euro Bruttoumsatz pro Kalenderjahr. Wer darunter bleibt, ist von der Umsatzsteuer befreit — du schreibst Rechnungen ohne USt, kannst aber auch keine Vorsteuer ziehen. Quelle: WKO – Kleinunternehmerregelung (Umsatzsteuer).
Wichtig dabei:
- Die 55.000 € sind eine Brutto-Grenze — fiktive Umsatzsteuer darf nicht mehr herausgerechnet werden (das war bis 2024 anders).
- Alle Umsätze deines Unternehmens zählen mit — nicht nur die aus Adyoutiser. Wenn du also einen Salon mit 40.000 € Jahresumsatz hast und zusätzlich 8.000 € aus Adyoutiser, bleibst du mit 48.000 € unter der Grenze.
Die Toleranzregelung — und der harte Cutoff
Wenn dein Gesamtumsatz die 55.000 € um nicht mehr als 10 % überschreitet (also bis 60.500 €), darfst du bis Jahresende ohne USt fakturieren. Ab dem Folgejahr bist du dann umsatzsteuerpflichtig.
Aber: Überschreitest du im laufenden Jahr die 60.500-Euro-Grenze, werden alle Umsätze ab dem Zeitpunkt der Überschreitung sofort steuerpflichtig. Das ist ein abrupter Wechsel — Rechnungen müssen ab diesem Tag mit USt ausgestellt werden, die Buchhaltung umgestellt werden.
Wenn dein Salon schon umsatzsteuerpflichtig ist
Bist du mit deinem Salon ohnehin USt-pflichtig (also über 55.000 € Gesamtumsatz), ist auch die adyoutiser-Vergütung ein steuerbarer Umsatz. Abgerechnet wird im Gutschrifts-Verfahren — adyoutiser stellt die Gutschrift aus, du schreibst keine eigene Rechnung. Weil adyoutiser über eine slowakische Gesellschaft abrechnet, wird die Gutschrift in der Regel im Reverse-Charge-Verfahren ausgestellt: ohne österreichische USt-Ausweis, die Steuerschuld geht auf den Leistungsempfänger über.
Praktisch heißt das: Wie du die Vergütung in deiner UVA meldest, klärst du einmal mit deinem Steuerberater. Die Vorsteuer auf Investitionen rund um den Bildschirm (Player, Strom, Wartung) ziehst du wie gewohnt ab.
Werbeabgabe: bist du selbst Werbeleister?
Die österreichische Werbeabgabe (5 % auf das Entgelt für Werbeleistungen) betrifft grundsätzlich entgeltliche Werbeleistungen in klassischen Medien — und nach der BMF-Verwaltungspraxis auch Indoor-Bildschirme im öffentlich zugänglichen Raum. Quelle: BMF – Werbeabgabe.
Die zentrale Frage: Wer ist Werbeleister? Das ist derjenige, der die Werbeleistung gegenüber dem Werbekunden erbringt — also typischerweise die Plattform, die das Inventar vermarktet und die Buchungen entgegennimmt.
Bei Adyoutiser tritt die Plattform als Werbeleister auf — die Werbeabgabe-Verpflichtung liegt damit in der Regel nicht beim einzelnen Salon-Partner, sondern wird zentral abgeführt. Falls du dir bei deinem spezifischen Setup unsicher bist (etwa wenn du eigene Werbekunden direkt vermittelst), klär das mit deinem Steuerberater.
Zur Orientierung: Es gibt eine Freigrenze von 10.000 € pro Jahr — solange die werbeabgabepflichtigen Umsätze eines Werbeleisters darunter bleiben, fällt keine Werbeabgabe an. Mehr Details haben wir im Artikel Werbeabgabe in Österreich: Wann & wie zahlt man die 5 % zusammengefasst.
Was du als Aufwand gegenrechnen kannst
Je sauberer du deine Aufwendungen erfasst, desto niedriger fällt dein steuerpflichtiger Gewinn aus. Das sind die typischen Posten bei Salon-Partnern:
| Position | Steuerliche Behandlung | Praktisch |
|---|---|---|
| Player-Anschaffung (249 € einmalig) | Sofortabsetzung als GWG (geringwertiges Wirtschaftsgut, Grenze 2026 = 1.000 € netto) | Komplett im Anschaffungsjahr absetzbar |
| Strom für den Player | Anteilig — Schätzung über kWh-Verbrauch | ca. 1–2 € pro Monat |
| Internet-Anteil | Anteilig am Salon-Internet | meist pauschal 5–10 % |
| Wandhalterung / Montagekosten | Sofort absetzbar (unter GWG-Grenze) | einmalig |
| Anteilige Miete für Bildschirmfläche | nur bei klarer betrieblicher Veranlassung | meist nicht ansetzbar |
| Wartung / Reinigung | Sofort als Betriebsausgabe | bei tatsächlichem Aufwand |
Beleg-Tipp: Bewahre Rechnungen mindestens 7 Jahre auf (§ 132 BAO). Bei elektronischen Belegen reicht ein sauberes Ordnersystem im Cloud-Speicher — wichtig ist die jederzeitige Verfügbarkeit für eine etwaige Betriebsprüfung.
Sonderfälle: GmbH, Verein, Stiftung
Wenn dein Salon nicht als Einzelunternehmen, sondern als GmbH firmiert, ändert sich die Behandlung grundlegend: Die Auszahlung wird Teil des Gesellschafts-Umsatzes, unterliegt der Körperschaftsteuer und — falls die GmbH umsatzsteuerpflichtig ist — der 20-prozentigen USt-Pflicht.
Vereine (etwa ein gemeinnütziger Sportclub mit Vereinslokal) müssen prüfen, ob die Werbeeinnahmen unter den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb fallen. Wenn ja, droht der Verlust der Gemeinnützigkeit — oder zumindest die Steuerpflicht des Geschäftsbetriebs. Das ist ein heikles Feld, das immer mit der Steuerberatung des Vereins abgestimmt werden sollte.
Privatstiftungen und sonstige Rechtsformen behandeln Werbeerlöse als sonstige Einkünfte mit eigenen Steuersätzen — auch hier gilt: individuelle Beratung ist Pflicht.
Häufige Fehler — und wie du sie vermeidest
- „Unter 730 Euro im Jahr — also brauche ich nichts zu machen." Stimmt nur, wenn das deine einzigen Nebeneinkünfte sind. Hast du z. B. noch einen Honorar-Auftrag über 500 €, addieren sich beide.
- „Adyoutiser zahlt mir aus — also haben die das schon versteuert." Nein. Adyoutiser zahlt dir den Brutto-Betrag deines Anteils. Was Einkommensteuer und USt betrifft, bist du selbst Steuerschuldner.
- „Ich erfasse das gleich als Salonumsatz." Geht — solange du klar dokumentierst, dass es sich um Werbeeinnahmen handelt. Bei einer Betriebsprüfung will der Prüfer den Trail nachvollziehen können.
- „Ich kann den Player komplett über 5 Jahre abschreiben." Bei einem GWG unter 1.000 € netto schreibst du ihn sofort vollständig ab — nicht über 5 Jahre.
- „Ich brauche keine Gewerbeanmeldung." Bei reiner Flächenüberlassung meist korrekt — aber sobald du eigene Werbekunden akquirierst oder die Plattform aktiv mitvermarktest, ändert sich das.
FAQ: Bildschirmwerbung-Einnahmen versteuern
Muss ich mein Finanzamt informieren, bevor ich Adyoutiser-Partner werde? Nicht vorab. Du nimmst die Einnahmen in deiner nächsten Jahressteuererklärung (Formular E1 für Einzelunternehmer; E1a für gewerbliche Einkünfte) auf. Liegst du unter 730 € jährlich und hast sonst keine selbstständigen Einkünfte, ist keine eigene Erklärung nötig.
Bekomme ich von Adyoutiser eine Steuer-Bescheinigung? Du bekommst pro Auszahlung eine Aufstellung, die alle relevanten Beträge dokumentiert (Brutto-Erlöse, Plattform-Anteil, dein Anteil). Diese Aufstellung reicht als Beleg für die Steuererklärung.
Was passiert, wenn ich es einfach nicht angebe? Bei Beträgen unter 730 € (und ohne sonstige Nebeneinkünfte) ist das in der Praxis kein Problem. Über dieser Grenze handelt es sich um Abgabenhinterziehung — die wird verspätet, aber regelmäßig im Rahmen von Datenabgleichen aufgedeckt. Strafzuschlag plus Nachzahlung sind teurer als jede Steuerberatung.
Ich bin Angestellter im Salon — kann ich überhaupt Adyoutiser-Partner werden? Nein, nicht direkt. Vertragspartner ist der Salon-Inhaber (oder die GmbH, die den Salon betreibt). Wenn du im Salon angestellt bist, kannst du höchstens deinen Chef für das Modell begeistern.
Zählt die Adyoutiser-Auszahlung zu meinem Einkommen für die Familienbeihilfe-Grenze? Ja. Die Zuverdienstgrenze für Familienbeihilfe bezieht sich auf das steuerpflichtige Einkommen — Werbeeinnahmen über dem Freibetrag werden mitgezählt.
Was ist mit Sozialversicherung? Bei gewerblicher Einstufung wirst du SVS-pflichtig, sobald deine Einkünfte die Versicherungsgrenze überschreiten. Bei reiner Vermietung & Verpachtung fällt keine SVS-Pflicht an. Konkrete Auskunft gibt dir die SVS direkt.
Muss ich für die Adyoutiser-Einnahme eine eigene Rechnung schreiben? Nein — adyoutiser arbeitet mit Gutschriften. Du bekommst die Gutschrift und prüfst sie. Das ist administrativ deutlich einfacher als eigene Rechnungen.
Wie wirken sich die Einnahmen auf meinen Steuerbescheid aus? Sie erhöhen dein Gesamteinkommen — versteuert wird mit deinem persönlichen Grenzsteuersatz (zwischen 20 % und 50 % je nach Einkommensstufe; progressiv nach den aktuellen Tarifstufen 2026).
Dein 5-Punkte-Check für den Steuerberater
Wenn du das Gespräch mit deinem Steuerberater vorbereitest, sind das die Punkte, die ihr klären solltet:
- Einordnung der Einkünfte: Vermietung & Verpachtung oder Gewerbe?
- Aktuelle Umsatzsituation: Wo liegst du mit Salon + Adyoutiser zur 55.000-€-Grenze?
- Aufwands-Liste: Welche Player-, Strom- und Internet-Anteile setzt ihr an?
- Werbeabgabe-Status: Adyoutiser führt zentral ab — gibt es Sonderkonstellationen?
- Buchführung: Reicht eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder ist Bilanzierung nötig?
Adyoutiser, Steuern, und was wir dir abnehmen — und was nicht
Was die Plattform abdeckt: Werbeabgabe für das vermittelte Inventar, Auszahlung 5 Tage nach Kampagnenende, Beleg in Form einer Gutschrift als PDF.
Was bei dir liegt: die Erfassung dieser Einnahmen in deiner Einkommensteuer-Erklärung, die korrekte Aufnahme in deine USt-Voranmeldung (falls relevant) und — wenn nötig — die Klärung mit deinem Steuerberater.
Wir sind keine Steuerberater. Die Inhalte hier basieren auf den aktuellen Bestimmungen 2026 (Stand: Mai 2026) und sind als Orientierung gedacht — nicht als individuelle Steuerberatung. Für deine konkrete Situation: bitte Steuerberater fragen.
Wenn du dir noch unsicher bist, ob die Adyoutiser-Partnerschaft für deinen Salon Sinn macht, rechne mit unserem DOOH-Einnahmen-Rechner durch, ob die Erträge die Bürokratie wert sind. Oder schau dir an, wie du deinen Screen bei adyoutiser listest. Partner suchen wir in Wien, Niederösterreich und Bratislava.
Disclaimer: Dieser Artikel ist eine allgemeine Information zum Stand Mai 2026. Steuergesetze ändern sich; persönliche Situationen sind unterschiedlich. Für konkrete steuerliche Entscheidungen wende dich an einen Steuerberater oder die Wirtschaftskammer Österreich.

Christian Starzengruber
Gründer & CEO Adyoutiser
Christian Starzengruber ist Gründer von Adyoutiser und beschäftigt sich seit über 10 Jahren mit Indoor-DOOH, Self-Service-Werbeplattformen und der Monetarisierung von Mikro-Venue-Inventar im DACH-Raum.
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