Die AE-Provision ist der ökonomische Kern des klassischen Agentur-Einkaufs (Stand Juli 2026):
- Übliche Höhe: 10–15 % des Auftragsvolumens (WKO); bei reinen Mediaagenturen kann sie deutlich niedriger liegen. Sie deckt Mediaplanung, Unterlagen-Handling und Vorfinanzierung ab.
- Kein Rechtsanspruch: Die Provision ist nicht gesetzlich geregelt, sondern Bestandteil der AGB der Medienunternehmen — gewährt in der Regel nur gegen gültigen Gewerbeschein (Werbeagentur/Mediamittler).
- Gewista AGB 2026, sinngemäß: Gewista ist nicht verpflichtet, eine Agenturprovision zu gewähren, und entscheidet im Einzelfall.
- EPAMEDIA: weist Preise netto zzgl. 5 % Werbeagentur-Rabatt aus — deutlich unter den 10–15 % der Klassik.
Und bei adyoutiser? Wir zahlen keine AE-Provision. Es gibt einen Preis für alle — ab €2, gleich ob Endkunde oder Agentur. Eine Agentur, die für ihre Kunden bucht, legt ihre Marge selbst auf den Einkaufspreis oder arbeitet auf Honorarbasis. Das ist transparenter als ein Provisionsmodell, bei dem der Marktführer im Einzelfall entscheidet, ob die Agentur überhaupt etwas bekommt.
Der Rechenvorteil für Agenturen mit kleinen Kunden: Bei einem €200-Kundenbudget ist eine 15 %-Provision €30 — bei klassischen Anbietern kommt so ein Budget wegen Mindestvolumen (Crossvertise: €1.000 hart) aber gar nicht erst zustande. Bei adyoutiser ist es buchbar.