Die österreichische Werbeabgabe ist eine 5%-Bundes-Steuer auf entgeltliche Werbeleistungen (Plakat, Print, Hörfunk, Fernsehen, Internet, digitale Außenwerbung). Sie betrifft alle Werbungen, die ganz oder teilweise in Österreich erbracht werden.
Wer zahlt sie? Der Werbedienst-Anbieter zieht die 5 % vom Werbenden ein und führt sie monatlich ans Finanzamt ab. Für den Werbenden ist es ein durchlaufender Posten — der angezeigte Preis enthält die Steuer.
Was ist befreit? Werbungen in nicht-österreichischen Medien, redaktionelle Beiträge ohne Werbung, gemeinnützige Werbung unter bestimmten Bedingungen.
Bratislava-Screens? Nein — die Werbeabgabe greift nur für Werbung mit Wirkungsort in Österreich. SK-Screens sind davon befreit.
Adyoutiser-Handhabung: Wir berechnen die 5 % automatisch und weisen sie auf jeder Wien-Rechnung transparent aus. Du brauchst nichts zu tun — kein Formular, kein zusätzliches Steuer-Setup. Klassische OOH-Agenturen quotieren oft "zzgl. Werbeabgabe" und überraschen damit in der finalen Rechnung.
Gesetzliche Grundlage: § 1-6 Werbeabgabegesetz 2000.
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