5 % auf jede Außenwerbung in Österreich
Die österreichische Werbeabgabe ist eine bundesweite Abgabe von 5 % auf das Entgelt für Werbeleistungen, die in Österreich ausgespielt werden. Sie wurde mit dem Werbeabgabegesetz 2000 (BGBl. I Nr. 29/2000) eingeführt und ist seither unverändert in Kraft.
Sie betrifft praktisch alle Außenwerbung — klassische Plakate, City-Lights, LED-Wände, digitale DOOH-Screens — solange die Werbung physisch auf österreichischem Staatsgebiet ausgespielt wird. Online-Werbung (Display, Search, Social) ist NICHT betroffen, weil dafür das eigene Digitalsteuergesetz gilt (Stand April 2026: 5 % Digitalsteuer für bestimmte Online-Werbeumsätze ab €750.000 Umsatz).
Auf adyoutiser betrifft die Werbeabgabe alle Buchungen für Wien-Screens. Die 4 Bratislava-Screens sind ausgenommen, weil die Werbung in der Slowakei ausgespielt wird und dort kein vergleichbares Gesetz gilt.
Werbeleister — also wir
Abgabepflichtig nach §3 Werbeabgabegesetz ist nicht der Werbetreibende (Sie), sondern der Werbeleister (also adyoutiser bzw. der Screen-Betreiber). Wir berechnen die Abgabe auf Ihren Buchungspreis, fügen sie der Rechnung transparent hinzu und führen sie direkt ans österreichische Finanzamt ab.
Sie zahlen €100 Werbeleistung + €5 Werbeabgabe = €105 (zzgl. USt.). Der Betrag erscheint klar getrennt im Checkout und auf der Rechnung. Sie müssen nichts beim Finanzamt anmelden — das machen wir.
Die Werbeabgabe ist für österreichische Werbetreibende grundsätzlich als Betriebsausgabe absetzbar (§4 Abs. 4 Z 5 EStG analog), genauso wie der Werbeleistungspreis selbst. Bitte besprechen Sie die konkrete steuerliche Behandlung mit Ihrer Steuerberatung.
So sieht eine Wien-Buchung im Checkout aus
Die Werbeabgabe wird automatisch berechnet und transparent ausgewiesen. Beispiel an einer typischen Tagesbuchung: