Was bedeutet „Reverse Charge (Reverse-Charge-Verfahren)"?
Reverse Charge (Reverse-Charge-Verfahren) ist eine umsatzsteuerliche Regel im EU-B2B-Geschäft, bei der nicht der Leistungserbringer, sondern der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet und in seinem Land abführt; die Rechnung wird dann ohne ausgewiesene USt ausgestellt. Beim Reverse-Charge-Verfahren kehrt sich die Steuerschuld um: Bei grenzüberschreitenden B2B-Leistungen in der EU stellt der Lieferant die Rechnung netto, ohne Umsatzsteuer aus, und der Empfänger versteuert die Leistung selbst in seinem Sitzland über seine UID. adyoutiser ist als slowakische s.r.o. organisiert, weshalb Reverse Charge im Verhältnis zu Partnern und Geschäftskund:innen mit gültiger UID eine zentrale Rolle spielt. Bei den monatlichen Partner-Gutschriften ist reverse_charge der Standardfall: 0% USt auf der Gutschrift, Auszahlung netto. Das ist eine Einordnung, keine Steuerberatung.
„Reverse Charge (Reverse-Charge-Verfahren)" bei adyoutiser
Diese Definition ist auf den Self-Service-DOOH-Kontext von adyoutiser zugeschnitten. Wir nennen die Zahlen, die wir tatsächlich messen — keine Branchen-Mittelwerte aus zehn Jahre alten Studien.
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