Was bedeutet „Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA für DOOH)"?
Eine Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA) ist eine nach DSGVO Art. 35 vorgeschriebene Risikoprüfung, bevor man personenbezogene Daten in riskanter Weise verarbeitet — etwa wenn ein DOOH-Screen das Publikum per Kamera vermisst. Eine DSFA (Datenschutz-Folgenabschätzung, DSGVO Art. 35) ist Pflicht, wenn eine Datenverarbeitung voraussichtlich hohe Risiken für Personen birgt — im DOOH typischerweise bei Audience-Sensorik per Kamera. adyoutiser braucht für sein Standard-Geschäft keine personenbezogene Messung: Du buchst Screens nach Standort, nicht nach erkannten Personen, und die Reichweite basiert auf Frequenzdaten, nicht auf Gesichtserkennung. Eine DSFA wird erst relevant, wenn ein Screen aktiv Merkmale von Passanten erfasst. (Keine Rechtsberatung — im Zweifel Fachjurist.)
„Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA für DOOH)" bei adyoutiser
Diese Definition ist auf den Self-Service-DOOH-Kontext von adyoutiser zugeschnitten. Wir nennen die Zahlen, die wir tatsächlich messen — keine Branchen-Mittelwerte aus zehn Jahre alten Studien.
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