Was bedeutet „§174 TKG (Telekommunikationsgesetz)"?
§174 TKG ist die Bestimmung des österreichischen Telekommunikationsgesetzes 2021, die Regeln für unerbetene Nachrichten und Direktmarketing per E-Mail, Telefon und Fax festlegt; sie betrifft Werbe-Kommunikation, nicht das Ausspielen von Werbung auf öffentlichen Screens. §174 TKG (Telekommunikationsgesetz 2021) regelt in Österreich, wann Werbung per E-Mail, SMS, Telefon oder Fax zulässig ist — kurz gefasst: in der Regel nur mit vorheriger Einwilligung des Empfängers. Für DOOH-Werbung auf einem Café- oder Bahnhofsscreen greift diese Norm nicht, weil dort keine individuelle elektronische Nachricht an eine bestimmte Person geht. Relevant wird §174 TKG für adyoutiser dort, wo wir oder Kund:innen Interessent:innen per E-Mail oder Telefon ansprechen wollen. Das ist eine rechtliche Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung.
„§174 TKG (Telekommunikationsgesetz)" bei adyoutiser
Diese Definition ist auf den Self-Service-DOOH-Kontext von adyoutiser zugeschnitten. Wir nennen die Zahlen, die wir tatsächlich messen — keine Branchen-Mittelwerte aus zehn Jahre alten Studien.
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