„Der beste Kaffee Wiens" ist meist erlaubt, „der günstigste im 9. Bezirk" musst du belegen. So prüfst du Superlative und Vergleiche auf deinem Werbemotiv nach UWG.
Kurz gesagt: „Der beste Kaffee Wiens" darfst du in Österreich meistens schreiben, weil niemand das als messbare Tatsache liest. „Wiens größte Auswahl" oder „der günstigste Friseur im 9. Bezirk" dagegen sind Tatsachenbehauptungen: Sie müssen stimmen, und im Streitfall musst du sie belegen. Prüf dein Motiv vor dem Hochladen mit 3 Fragen: Ist es messbar? Kann ich es belegen? Nenne ich einen Mitbewerber?
Werbung lebt von großen Worten. Auf einem Bildschirm umso mehr, weil du nur ein paar Sekunden hast. Die Frage ist nur, welche großen Worte Ärger bringen. Die Antwort steht im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG im RIS) und in der Rechtsprechung des OGH dazu. Hier ist sie in Alltagssprache, mit Beispielen, die du direkt auf dein Motiv anwenden kannst.
Das ist keine Rechtsberatung. Wenn viel Geld oder ein streitlustiger Mitbewerber im Spiel ist, frag eine Anwältin oder einen Anwalt.
Darf ich „der beste" in meine Werbung schreiben?
Ja, wenn klar ist, dass es eine Anpreisung ist und keine messbare Aussage. Der OGH hat Sätze wie „… ist doch der beste" als Werbesprache eingeordnet, die das Publikum nicht wörtlich nimmt. Übrig bleibt die Botschaft: Das ist gute Qualität. Die muss dann allerdings stimmen.
Typische Anpreisungen, die meist durchgehen:
- „Der beste Kaffee Wiens"
- „Wiens gemütlichstes Café"
- „Das schönste Frühstück im 2. Bezirk"
- „Haare, die du lieben wirst"
Was diese Sätze gemeinsam haben: Niemand kann „gemütlich" oder „schön" messen. Es gibt keine Rangliste, die man nachschlagen könnte. Das Publikum weiß das.
Kippen kann es, sobald du die Anpreisung mit etwas Messbarem verknüpfst. „Der beste Kaffee Wiens, laut Umfrage unter unseren Gästen" ist keine Anpreisung mehr, sondern eine Behauptung über eine Umfrage. Die muss es dann geben.
Wann wird ein Superlativ zum Problem?
Sobald er einen Tatsachenkern hat, also etwas, das man nachprüfen kann. Dann gilt das Irreführungsverbot in § 2 UWG: Die Aussage muss stimmen, und zwar so, wie ein durchschnittlicher Betrachter sie versteht.
Die Rechtsprechung nennt das Alleinstellungswerbung: Du behauptest, an der Spitze zu stehen oder als Einziger etwas zu bieten. Dafür braucht es nicht einmal einen Superlativ. Auch „Die Bäckerei in der Josefstadt" oder „Mehr Auswahl als alle anderen" kann so verstanden werden.
Beispiele mit Tatsachenkern:
- „Wiens größte Auswahl an Brettspielen"
- „Der günstigste Schlüsseldienst im 1. Bezirk"
- „Nr. 1 für Hochzeitstorten in Wien"
- „Testsieger"
- „Das älteste Wirtshaus der Leopoldstadt"
- „Als Einzige in Wien mit …"
Jede dieser Aussagen lässt sich überprüfen: Sortiment zählen, Preise vergleichen, Gründungsjahre nachschlagen. Und genau das passiert, wenn sich ein Mitbewerber ärgert.
Wer muss beweisen, dass meine Aussage stimmt?
Rechne damit, dass du es bist. § 1 Abs. 5 UWG erlaubt dem Gericht, vom Werbenden den Nachweis zu verlangen, dass seine Tatsachenbehauptungen richtig sind, wenn das im Einzelfall angemessen ist. Bei Alleinstellungen, die Außenstehende kaum prüfen können, liegt das nahe: Du kennst deine Zahlen, der Mitbewerber nicht.
Praktisch heißt das: Bevor ein Motiv mit Tatsachenkern online geht, leg dir einen Ordner an.
- Was genau behauptest du? Schreib die Aussage so auf, wie sie ein Passant im Vorbeigehen versteht, nicht so, wie du sie gemeint hast.
- Womit belegst du sie? Preisliste der Mitbewerber mit Datum, Sortimentszählung, Testbericht, Gewerbeschein mit Gründungsdatum.
- Gilt sie die ganze Laufzeit? Eine Kampagne über zwei Wochen braucht eine Aussage, die auch am letzten Tag noch stimmt. Wenn ein Mitbewerber zwischendurch die Preise senkt, ist „der günstigste" ab dann falsch.
Ein „Testsieger" braucht den Test. Nenn auf dem Motiv, wer getestet hat und wann, sonst fehlt die wichtigste Information.
Darf ich mich mit einem Mitbewerber vergleichen?
Ja, vergleichende Werbung ist in Österreich erlaubt, aber nur unter Bedingungen. § 2a UWG lässt sie zu, solange sie nicht irreführt, nicht herabsetzt und keine fremden Marken missbraucht. Dahinter steht die EU-Richtlinie 2006/114/EG, die die Bedingungen im Detail aufzählt.
Vergleichende Werbung ist alles, was einen Mitbewerber erkennbar macht. Ein Name reicht, ein Logo auch, oft schon „das Geschäft gegenüber".
Ein Vergleich ist auf der sicheren Seite, wenn er:
- Gleiches mit Gleichem vergleicht: Haarschnitt mit Haarschnitt, nicht Haarschnitt mit Komplettpaket.
- objektiv und nachprüfbar ist: Preis, Öffnungszeiten, Größe, Lieferzeit. Nicht „netter", nicht „besser".
- nicht herabsetzt: „Bei uns ohne Wartezeit" geht, „Dort wartest du ewig auf schlechten Service" nicht.
- keine Verwechslung schafft und fremde Marken nicht ausnutzt.
Für ein kleines Geschäft ist die ehrlichste Antwort: Lass den Mitbewerber weg. Ein Vergleich bringt dir auf einem Bildschirm selten mehr als eine klare eigene Aussage, und er ist die Variante mit dem größten Streitpotenzial. „Haarschnitt €X, ohne Termin" ist für Passanten genauso klar wie „€Y billiger als der Salon ums Eck", nur ohne Risiko.
Was ist bei Bildschirmwerbung anders als bei einem Flyer?
Die Zeit. Bei 10 % Sendezeit-Anteil gehören dir 6 Sekunden pro Minute. Wer vorbeigeht, sieht dein Motiv kurz und urteilt nach dem flüchtigen Eindruck. Genau diesen Maßstab legt die Rechtsprechung an.
Drei Folgen für dein Motiv:
- Sternchentexte retten nichts. Eine Einschränkung in kleiner Schrift am unteren Rand liest auf einem Bildschirm niemand. Wenn deine Aussage nur mit Fußnote stimmt, formulier die Aussage um.
- Die Kernaussage muss allein stimmen. „Wiens günstigste Pizza" plus „nur Margherita, nur Dienstag" im Kleingedruckten ist ein Risiko. „Dienstag: Margherita €X" ist eine klare Aussage ohne Haken.
- Bei Video zählt jedes Bild. Wenn die Einschränkung erst im letzten Frame kommt, hat sie kaum jemand gesehen.
Für Preise auf dem Motiv gelten zusätzliche Regeln, etwa der Bruttopreis. Die stehen im Artikel Preis auf dem Werbemotiv. Wenn du mit Rabatten wirbst, lies die 30-Tage-Preisregel.
Welche Formulierungen sind sicher, welche riskant?
Die Grenze verläuft zwischen Werturteil und Tatsache. Je messbarer, desto mehr Beleg brauchst du.
| Formulierung | Was es ist | Was du brauchst |
|---|---|---|
| „Der beste Kaffee Wiens" | Anpreisung | gute Qualität, sonst nichts |
| „Wiens gemütlichstes Café" | Anpreisung | nichts Messbares |
| „Unser bester Kuchen aller Zeiten" | Anpreisung über dich selbst | nichts |
| „Wiens größte Auswahl an …" | Tatsache | Zählung, Vergleich mit Mitbewerbern |
| „Der günstigste … im 9. Bezirk" | Tatsache | aktuelle Preise aller Anbieter im Bezirk, für die ganze Laufzeit |
| „Testsieger" | Tatsache | den Test, mit Name und Datum auf dem Motiv |
| „Seit [Gründungsjahr] in der Josefstadt" | Tatsache | Nachweis des Gründungsjahrs |
| „€Y billiger als Salon Z" | vergleichende Werbung | identische Leistung, aktuelle Preise, kein Herabsetzen |
Was passiert, wenn eine Aussage nicht stimmt?
Meist zuerst ein Schreiben mit der Aufforderung, die Werbung zu unterlassen. Klagen können nach § 14 UWG Mitbewerber und bestimmte Verbände. Im Ernstfall kommt eine einstweilige Verfügung, und die Werbung muss sofort weg.
Für dich heißt das: Kosten für Anwalt und Verfahren, dazu ein Motiv, das du nicht mehr zeigen darfst. Das kann schnell mehr kosten als die ganze Kampagne.
Auf unseren Screens ist ein Motiv schnell getauscht. Du lädst eine neue Version hoch, sie wird geprüft und läuft ab Freigabe. Das ändert nichts daran, dass du für die Aussage auf dem alten Motiv verantwortlich bleibst.
Prüft adyoutiser, ob meine Werbeaussage stimmt?
Nein, nicht inhaltlich. Wir prüfen jedes Motiv vor dem Start mit KI und Mensch auf unsere Richtlinien. Ob dein Café wirklich die größte Kuchenauswahl hat, können wir nicht wissen. Für Tatsachenbehauptungen bist du als Werbender verantwortlich.
Wie die Prüfung abläuft und was sie abdeckt, steht unter Werbemotiv-Prüfung und Freigabe. Für Fotos auf dem Motiv gilt eine eigene Frage, die Bildrechte: Darf ich dieses Foto verwenden?
Wie formuliere ich stattdessen?
Konkret statt superlativ. Eine konkrete Aussage ist sicherer und auf einem Bildschirm meist auch stärker, weil sie einen Grund zum Kommen liefert.
- Statt „Wiens günstigster Mittagstisch": „Mittagsmenü €X, Mo–Fr"
- Statt „Die schnellste Reparatur": „Handydisplay-Tausch ohne Termin, Abholung am selben Tag" (wenn das stimmt)
- Statt „Größte Auswahl": „Über [Anzahl] Brettspiele zum Ausprobieren" (wenn du sie gezählt hast)
- Statt „Besser als die Kette": „Seit [Gründungsjahr] inhabergeführt" (wenn es stimmt)
Setz deine eigenen Zahlen ein, und nur die, die du belegen kannst.
Häufige Fragen
Ist „der beste" in der Werbung in Österreich verboten?
Nein. Als erkennbare Anpreisung wie „der beste Kaffee Wiens" ist es meist zulässig. Problematisch wird es, wenn die Aussage einen messbaren Kern hat, etwa einen Testsieg oder eine Umfrage, die es nicht gibt.
Darf ich „Nr. 1 in Wien" schreiben?
Nur, wenn du es belegen kannst und klar ist, worin du Nr. 1 bist. „Nr. 1" wird als Rangfolge verstanden, also als Tatsache. Ohne Beleg lass es weg.
Darf ich den Namen eines Mitbewerbers auf mein Motiv schreiben?
Ja, im Rahmen von § 2a UWG: sachlich, vergleichbar, nachprüfbar und ohne Herabsetzung. Für ein kleines Geschäft ist eine klare eigene Aussage fast immer die bessere Wahl.
Hilft ein Sternchen mit Erklärung?
Auf einem Bildschirm kaum. Was im Vorbeigehen nicht lesbar ist, zählt beim flüchtigen Eindruck nicht. Formulier die Hauptaussage so, dass sie allein stimmt.
Was kostet es, so ein Motiv auszuprobieren?
Ab €2 Auftragsminimum, ein Tag reicht. Dazu kommen 5 % Werbeabgabe und USt. Beispielrechnungen findest du unter Kosten für Bildschirmwerbung, weitere Antworten in den FAQ.
Wenn dein Motiv die 3 Fragen besteht, buch deinen ersten Tag.

Christian Starzengruber
Founder, adyoutiser
Ich habe adyoutiser 2025 gestartet, weil Bildschirmwerbung keine Agentur brauchen sollte. Du wählst den Screen auf der Karte, lädst dein Motiv hoch und zahlst online. Firmensitz: Bratislava.
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