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Darf ich dieses Foto für meine Werbung verwenden? Bildrechte in Österreich

Christian Starzengruber

Christian Starzengruber

Founder, adyoutiser

31. Oktober 20267 Min. Lesezeit1
Darf ich dieses Foto für meine Werbung verwenden? Bildrechte in Österreich

Ein Foto aus dem Netz darfst du für Werbung nur mit passender Lizenz verwenden. Was du für ein Bildschirm-Motiv in Österreich klären musst: Fotos, Personen, Logos, KI-Bilder.

Kurz gesagt: Ein Foto aus dem Internet darfst du für deine Werbung nur verwenden, wenn du eine Lizenz hast, die Werbung erlaubt. In Österreich ist jedes Foto geschützt, auch ein Handyschnappschuss, und zwar 50 Jahre ab der Aufnahme. Zeigt das Bild erkennbare Personen, brauchst du zusätzlich deren Zustimmung. Am sichersten sind eigene Fotos oder Stockbilder mit kommerzieller Lizenz, die du schriftlich aufbewahrst.

Das Motiv ist fertig, der Screen ist gewählt, nur das Bild kommt „irgendwo aus dem Netz". Genau hier passieren die teuren Fehler. Nicht weil jemand betrügen will, sondern weil „steht eh im Internet" kein Nutzungsrecht ist. Dieser Artikel klärt, welche Rechte du für ein Werbemotiv auf einem Bildschirm brauchst und wie du sie nachweisbar machst.

Das ist kein Rechtsrat im Einzelfall. Die Regeln dahinter stehen im Urheberrechtsgesetz (RIS).

Ist jedes Foto urheberrechtlich geschützt?

Ja. In Österreich ist jedes Foto geschützt, egal ob Profi-Aufnahme oder Handybild. Wer es aufgenommen hat, entscheidet, wer es verwenden darf.

Das Gesetz unterscheidet zwei Stufen:

ArtBeispielSchutzRechtsgrundlage
LichtbildProduktfoto, Schnappschuss, Foto vom Lokal50 Jahre ab Aufnahme bzw. Veröffentlichung§ 74 UrhG
LichtbildwerkFoto mit eigener künstlerischer Gestaltung70 Jahre nach dem Tod des Fotografen§§ 1, 60 UrhG

Für deine Werbung ist die Unterscheidung fast egal. Beide Stufen heißen: ohne Erlaubnis keine Nutzung. Ein Foto, das 2010 aufgenommen wurde, ist bis mindestens 2060 geschützt.

Darf ich Bilder von Google, Instagram oder fremden Websites nehmen?

Nein. Ein Bild, das öffentlich sichtbar ist, darfst du trotzdem nicht für Werbung verwenden, solange dir der Rechteinhaber das nicht erlaubt hat.

Drei Irrtümer, die oft vorkommen:

  • „Ich nenne ja die Quelle." Eine Quellenangabe ersetzt keine Lizenz. Sie ist manchmal zusätzlich Pflicht, aber nie die Erlaubnis selbst.
  • „Ich habe das Bild bearbeitet." Zuschneiden, Filter, Text drüber: Das Bild bleibt das Bild des Fotografen.
  • „Es läuft ja nur ein paar Tage." Die Dauer ändert nichts an der Frage, ob du es zeigen darfst. Ein Werbescreen ist öffentlich, dein Motiv sieht jeder, der vorbeigeht, auch der Fotograf.

Auch Fotos, die dir ein Kunde schickt („Du kannst das gern posten"), sind keine Freigabe für Werbung. Frag konkret nach.

Worauf musst du bei Stockfotos achten?

Stockfotos sind der einfachste Weg zu einem fremden Bild. Entscheidend ist nicht die Bilddatenbank, sondern der Lizenztext zu genau dem Bild, das du nimmst.

Prüf vor dem Download diese fünf Punkte:

  1. Kommerzielle Nutzung erlaubt? Werbung für dein Geschäft ist kommerziell. Bilder mit dem Vermerk „nur redaktionell" oder „editorial use only" sind für Werbung tabu.
  2. Personen im Bild freigegeben? Seriöse Anbieter kennzeichnen, ob es ein Model Release gibt. Fehlt es, lass das Bild weg.
  3. Marken, Logos, Kunstwerke im Bild? Ein Model Release deckt nicht das Logo auf dem T-Shirt. Nimm Bilder ohne erkennbare fremde Marken.
  4. Bearbeitung erlaubt? Für ein Bildschirm-Motiv schneidest du zu und setzt Text drüber. Die Lizenz muss das zulassen.
  5. Namensnennung Pflicht? Bei manchen Lizenzen muss der Fotograf im Motiv stehen. Auf einem Screen mit wenigen Sekunden Laufzeit ist das unpraktisch. Nimm lieber ein Bild ohne diese Pflicht.

Auch bei Bilddatenbanken ohne Lizenzgebühr gilt der Lizenztext. „Ohne Gebühr" heißt nicht „ohne Regeln".

Brauchst du die Zustimmung von Personen auf dem Foto?

Ja, wenn die Person erkennbar ist. Das Gesetz schützt Abgebildete vor einer Veröffentlichung, die ihre berechtigten Interessen verletzt (§ 78 UrhG). Bei Werbung ohne Einwilligung ist das schnell der Fall.

So machst du es sauber:

  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: schriftliche Zustimmung für Werbung, mit Medium (Website, Social Media, Bildschirm) und Dauer. Hol sie getrennt vom Arbeitsvertrag ein.
  • Kundinnen und Kunden: nur mit schriftlichem Einverständnis. Ein Foto vom vollen Lokal mit erkennbaren Gästen ist für Werbung heikel.
  • Kinder: Zustimmung der Erziehungsberechtigten.
  • Widerruf mitdenken: Wer im Team aufhört, möchte vielleicht nicht weiter im Motiv laufen. Halte das Motiv austauschbar.

Ein Foto ohne erkennbare Gesichter (Hände, Rücken, Produkt im Fokus) erspart dir die meisten dieser Fragen.

Darfst du Logos, Marken und Gebäude zeigen?

Gebäude, die dauerhaft an öffentlichen Orten stehen, darfst du in Österreich grundsätzlich fotografieren und zeigen (§ 54 UrhG). Fremde Logos und Marken setzt du nur ins Motiv, wenn du eine Freigabe hast.

  • Dein eigenes Lokal von außen: unproblematisch.
  • Stadtansichten: Gebäude im Straßenbild sind in Ordnung. Kunstwerke in Innenräumen, etwa in Museen, gehören nicht dazu.
  • Herstellerlogos: Bist du Händler oder Fachbetrieb, frag beim Hersteller nach Händlermaterial. Viele stellen Bilder und Logos mit Nutzungsregeln bereit. Ohne Freigabe: Logo weg.
  • Produktfotos des Herstellers: Auch sie sind Lichtbilder. Nutz sie nur, wenn der Hersteller sie für Händlerwerbung freigibt.

Wie ist das mit KI-Bildern, Schriften und Musik?

Auch hier entscheidet der Lizenztext. Prüf bei jedem Werkzeug, ob die kommerzielle Nutzung der Ergebnisse erlaubt ist.

  • KI-Bilder: Lies die Nutzungsbedingungen des Tools. Bau keine echten Personen, Marken oder bekannten Figuren nach. Ein KI-Bild, das wie ein bestimmtes Foto aussieht, schützt dich nicht vor dessen Urheber.
  • Schriften: Schriften haben Lizenzen wie Bilder. Prüf, ob die Lizenz deiner Schrift Werbung abdeckt, auch bei Schriften aus Design-Tools.
  • Musik in Video-Motiven: Musik braucht eigene Rechte für Werbung. Nimm Musik mit ausdrücklicher Werbelizenz oder verzichte auf Ton. Ein Motiv sollte ohnehin ohne Ton verständlich sein.

Was passiert, wenn du ein Bild ohne Rechte verwendest?

Der Rechteinhaber kann verlangen, dass du die Nutzung sofort beendest, und zusätzlich Geld fordern. Das Gesetz sieht Unterlassung, ein angemessenes Entgelt und bei Verschulden Schadenersatz vor (§§ 81, 86, 87 UrhG).

In der Praxis kommt das meist als Schreiben eines Anwalts oder einer Bildagentur. Dazu kommen Anwaltskosten. Das Motiv musst du ohnehin austauschen. Die Rechnung für ein sauber lizenziertes Bild ist fast immer kleiner als die für ein ungeklärtes.

Die WKO stellt für Werbung und Fotografie Mustertexte zur Rechteübertragung bereit, falls du einen Fotografen beauftragst.

Wie bereitest du ein Motiv mit sauberen Rechten für deinen Screen vor?

Mit fünf Schritten, bevor du hochlädst. Sie kosten wenig Zeit und ersparen dir die meisten Probleme.

  1. Bildquelle wählen: eigenes Foto, beauftragter Fotograf mit schriftlicher Rechteübertragung, oder Stockbild mit kommerzieller Lizenz.
  2. Lizenz sichern: Lizenztext, Rechnung und Download-Datum als PDF in einen Ordner pro Kampagne.
  3. Personen klären: Zustimmung schriftlich, mit Medium „Bildschirmwerbung".
  4. Fremde Marken raus: Logos, Etiketten, Kunstwerke im Hintergrund retuschieren oder Ausschnitt ändern.
  5. Format anpassen: Auflösung und Seitenverhältnis stehen in den Motiv-Spezifikationen. Wie du ohne Designer ein Motiv baust, zeigt der Canva-Workflow.

Danach lädst du das Motiv bei der Buchung hoch. Jedes Motiv wird vor dem Start geprüft, von KI und Mensch. Was dabei geprüft wird, steht unter Motivprüfung und Freigabe. Wichtig: Die Prüfung schaut auf den Inhalt des Motivs. Deine Lizenzverträge sieht sie nicht. Die Rechte am Bild musst du selbst haben.

Häufige Fragen

Reicht es, den Fotografen im Motiv zu nennen?

Nein. Die Nennung ersetzt keine Erlaubnis. Du brauchst zuerst eine Lizenz, die Werbung erlaubt. Ob du zusätzlich nennen musst, steht im Lizenztext.

Darf ich ein Foto verwenden, das ich selbst in meinem Geschäft gemacht habe?

Ja, die Rechte am Foto hast du dann selbst. Achte nur auf erkennbare Personen ohne Zustimmung und auf fremde Logos oder Kunstwerke im Bild.

Gilt meine Lizenz für Instagram auch für den Werbebildschirm?

Nur wenn die Lizenz Werbung in allen Medien oder ausdrücklich Bildschirm- und Außenwerbung erlaubt. Steht dort nur „Social Media", frag nach oder nimm ein anderes Bild.

Prüft adyoutiser, ob ich die Bildrechte habe?

Nein. Die Motivprüfung vor dem Start schaut auf den Inhalt, nicht auf deine Verträge. Die Rechte am Motiv liegen bei dir. Häufige Fragen zur Buchung stehen in den FAQ.

Wie klein kann ich für einen ersten Test buchen?

Ab €2 Auftragswert, ein Tag reicht. Bei 10 % Werbeanteil gehören dir 6 Sekunden pro Minute. Welche Screens buchbar sind, siehst du auf der Karte.

Bild geklärt, Motiv fertig: Buch deinen Screen und lade das Motiv hoch.

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Christian Starzengruber
Autor

Christian Starzengruber

Founder, adyoutiser

Ich habe adyoutiser 2025 gestartet, weil Bildschirmwerbung keine Agentur brauchen sollte. Du wählst den Screen auf der Karte, lädst dein Motiv hoch und zahlst online. Firmensitz: Bratislava.

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