Die österreichische Werbeabgabe ist eine 5%-Bundes-Steuer auf entgeltliche Werbeleistungen (Plakat, Print, Hörfunk, Fernsehen, Internet, digitale Außenwerbung). Sie betrifft alle Werbungen, die ganz oder teilweise in Österreich erbracht werden.
Wer zahlt sie? Der Werbedienst-Anbieter zieht die 5 % vom Werbenden ein und führt sie monatlich ans Finanzamt ab. Für den Werbenden ist es ein durchlaufender Posten.
Was ist befreit? Werbungen in nicht-österreichischen Medien, redaktionelle Beiträge ohne Werbung, gemeinnützige Werbung unter bestimmten Bedingungen.
Bratislava-Screens? Nein — die Werbeabgabe greift nur für Werbung mit Wirkungsort in Österreich. SK-Screens sind davon befreit.
Adyoutiser-Handhabung: Preise netto zzgl. 5 % Werbeabgabe — im Warenkorb als eigene Zeile ausgewiesen, der Endpreis enthält sie. Auf der Rechnung steht sie noch einmal getrennt. Du brauchst nichts zu tun — kein Formular, kein zusätzliches Steuer-Setup.
Gesetzliche Grundlage: § 1-6 Werbeabgabegesetz 2000.