DOOH-Werbung erfasst keine personenbezogenen Daten der Betrachter. Das macht es strukturell zum DSGVO-freundlichsten Werbemedium der DACH-Werbe-Landschaft.
- Was DOOH nicht tut:
- Cookies setzen
- Browser-Fingerprinting
- Personen identifizieren (keine Kameras, kein Bluetooth-Probing)
- Cross-Site-Tracking
- Daten an US-Anbieter übermitteln (kein Schrems-II-Risiko)
- Cookie-Consent-Banner notwendig (es gibt keine Cookies)
Wie funktioniert DOOH-Targeting trotzdem? Über Standort + Zeit. Wer einen Café-Screen im Karmeliterviertel zur Mittagszeit bucht, erreicht Personen die zur Mittagszeit im Karmeliterviertel sind — ohne deren Identität zu kennen. Das ist Standort-Kontext-Targeting, nicht User-Targeting.
Reichweiten-Zahlen sind statistisch aus Foot-Traffic-Sensoren und Venue-Analytics berechnet (z. B. "1.700 Personen sehen Pier 05 im Schnitt täglich"). Keine individuelle Erfassung.
- Adyoutiser-Compliance konkret:
- EU-Hosting ausschließlich (Vercel EU, Supabase EU, AWS eu-central-1)
- Kein US-Datentransfer
- Keine Tracking-Pixel auf Screens
- Buchungs-Daten der Werbenden: DSGVO-Standard (Stripe-Zahlungsdaten, Rechnungsadresse, Email)
- Vergleich zu Online-Werbung:
- Instagram/Meta Ads: Cookies, User-IDs, US-Datentransfer, Cookie-Consent-Pflicht
- Google Ads: Cookies, Conversion-Pixel, Schrems-II-Komplexität
- DOOH (adyoutiser): keine der obigen Komplexitäten
Für Branchen mit DSGVO-Sensibilität (Gesundheit, Finanzen, Tourismus, Premium-Brands) ist DOOH der saubere Weg.