Was bedeutet „Irreführungsverbot (UWG bei Werbe-Motiven)"?
Das Irreführungsverbot nach dem österreichischen UWG verbietet Werbeaussagen, die falsche oder täuschende Angaben über Preis, Eigenschaften oder Verfügbarkeit machen — auch auf einem DOOH-Screen. Das Irreführungsverbot (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, UWG) untersagt geschäftliche Werbung, die mit falschen oder zur Täuschung geeigneten Angaben arbeitet — etwa erfundene Rabatte, falsche Verfügbarkeiten oder unbelegte Bestleistungs-Behauptungen. Das gilt unabhängig vom Kanal, also auch für dein Screen-Motiv. adyoutiser hält sich in der eigenen Kommunikation an überprüfbare Zahlen (18 Screens, ~148.000/Tag) statt an aufgeblasene Claims — dieselbe Linie empfehlen wir für dein Motiv. (Keine Rechtsberatung.)
„Irreführungsverbot (UWG bei Werbe-Motiven)" bei adyoutiser
Diese Definition ist auf den Self-Service-DOOH-Kontext von adyoutiser zugeschnitten. Wir nennen die Zahlen, die wir tatsächlich messen — keine Branchen-Mittelwerte aus zehn Jahre alten Studien.
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