Wir sind keine Rechtsberatung. Wir sagen dir, wo die Frage entschieden wird — den Rest klärst du mit der Behörde.
Nach innen gerichtet. Ein Bildschirm hinter der Theke oder im Wartebereich zeigt Inhalte an deine eigenen Gäste. Das ist Einrichtung, keine Werbeanlage.
Nach außen gerichtet. Steht der Bildschirm im Schaufenster und ist von der Straße lesbar, kann er als Ankündigung gelten. Zuständig ist in Wien die Baupolizei (MA 37). In Schutzzonen und bei denkmalgeschützten Fassaden sind die Regeln strenger.
- Drei Dinge, die du unabhängig davon klärst:
- Zustimmung des Vermieters, wenn du mietest
- Zustimmung der Eigentümergemeinschaft, wenn es ein Zinshaus ist
- Helligkeit und Betriebszeiten, wenn Nachbarn Wohnungen darüber haben
Was das mit uns zu tun hat. Nichts an unserem Modell hängt daran. Software und Dashboard kosten dich nichts, egal wohin der Bildschirm zeigt. Die Genehmigung ist deine Sache, weil es dein Standort ist.
Im Zweifel: erst fragen, dann montieren. Ein Anruf ist billiger als ein Rückbau.